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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erika Karpec – Fotospiegel-Event

§ 1 Anwendungsbereich

Diese Bedingungen liegen jedem Vertrag über die Anmietung eines Fotospiegels (Magic Mirror) sowie über damit verbundene Begleitleistungen zugrunde, der zwischen Erika Karpec, Fotospiegel-Event (nachfolgend „Anbieterin“) und der buchenden Person oder Firma (nachfolgend „Kundin/Kunde“) geschlossen wird. Abweichende Bedingungen der Kundin/des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Anbieterin ihnen ausdrücklich zustimmt.

§ 2 Leistungsumfang

Geschuldet wird die Bereitstellung des Fotospiegels für den vereinbarten Zeitraum einschließlich Anlieferung, Aufbau, Einweisung, telefonische Betreuung & auf Abruf, Abbau und Abholung. Der konkrete Umfang – Mietdauer, Zubehör, Anzahl der Ausdrucke, Begleitservice – richtet sich nach der jeweiligen Buchungsbestätigung.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

Die Angebote der Anbieterin sind freibleibend. Ein Vertrag entsteht, sobald die Kundin/der Kunde eine Buchung (per Buchungsformular, E-Mail oder Messenger) abgibt und die Anbieterin diese in Textform bestätigt. Maßgeblich für Termin und Leistungen ist der Inhalt dieser Bestätigung.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und nicht gesondert ausgewiesen. Zur verbindlichen Sicherung des Termins ist eine Anzahlung fällig; der Termin gilt erst mit deren Eingang als reserviert. Der Restbetrag ist spätestens am Veranstaltungstag vor Aufbaubeginn zu zahlen. Zahlungswege: Überweisung oder bar.

§ 5 Absage durch die Kundin/den Kunden

Eine Absage bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Bei Absage nach geleisteter Anzahlung wird diese als pauschaler Ausgleich für Vorhaltung und Planung einbehalten. Es bleibt der Kundin/dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Weitergehende Stornoregelungen können in der Buchungsbestätigung vereinbart werden.

§ 6 Mitwirkung am Aufstellort

Die Kundin/der Kunde stellt sicher, dass am vereinbarten Ort eine geeignete, ebene Standfläche sowie ein Stromanschluss (230 V) in der Nähe vorhanden sind und der Spiegel wettergeschützt aufgestellt werden kann. Notwendige Genehmigungen Dritter (z. B. der Location) sind vorab einzuholen. Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf fehlende Voraussetzungen zurückgehen, gehen nicht zu Lasten der Anbieterin.

§ 7 Sorgfalts- und Haftungspflichten der Kundin/des Kunden

Der Fotospiegel bleibt Eigentum der Anbieterin. Die Kundin/der Kunde behandelt das Gerät pfleglich und sorgt im Rahmen des Zumutbaren dafür, dass Gäste es bestimmungsgemäß nutzen. Für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl während der Mietzeit, die nicht von der Anbieterin zu vertreten sind, haftet die Kundin/der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Schäden sind unverzüglich mitzuteilen.

§ 8 Haftung der Anbieterin

Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 9 Technische Störung und höhere Gewalt

Fällt der Fotospiegel durch einen technischen Defekt oder durch von der Anbieterin nicht zu vertretende Umstände (z. B. höhere Gewalt) ganz oder teilweise aus, bemüht sich die Anbieterin um eine zeitnahe Lösung. Ist die Leistung nicht erbringbar, beschränkt sich der Anspruch der Kundin/des Kunden auf die anteilige oder vollständige Erstattung des gezahlten Mietpreises. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

§ 10 Datenschutz und Bildrechte

Die Anbieterin verarbeitet personenbezogene Daten der Kundin/des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung. Die Kundin/der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die am Veranstaltungsort anwesenden Gäste mit der Anfertigung von Fotos am Fotospiegel einverstanden sind. Eine Nutzung entstandener Aufnahmen durch die Anbieterin (z. B. zu Werbezwecken) erfolgt nur mit ausdrücklicher gesonderter Zustimmung der abgebildeten Personen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.